Wohnen in Hildesheim → Vorjahre → Geschäftsbericht 2022 → Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
I.
Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus der Anlage des Anhangs ersichtlich.
Der Posten „Unfertige Leistungen“ enthält noch nicht abgerechnete Betriebskosten in Höhe von T€ 9.921 (Vorjahr: T€ 8.171). Es ist eine Wertberichtigung in Höhe von T€ 241 (Vorjahr: T€ 196) enthalten.
Die „Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten“ umfassen das Grundstück Am alten Wasserwerk, das nach Beendigung des Projektes zur Veräußerung vorgesehen ist. Die „Bauvorbereitungskosten“ enthalten angefallene Projektkosten, die ebenfalls im Rahmen des Grundstücksverkaufs veräußert werden.
Der Posten „sonstige Vermögensgegenstände“ enthalten im Wesentlichen noch auszuzahlende Investitionszuschüsse (T€ 2.511).
Die Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr stellen sich wie folgt dar:
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen die gbg Immobilien GmbH und gliedern sich wie folgt:
Das gezeichnete Kapital beträgt T€ 4.900 und ist in 49.000 Namensaktien von je € 100,00 eingeteilt. Alleinaktionärin ist die Stadt Hildesheim. In die gesetzliche Rücklage wurden aus dem Jahresüberschuss 2022 T€ 65 (Vorjahr: T€ 224) eingestellt. Lt. Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Oktober 2022 erfolgte aus dem Bilanzgewinn 2021 eine Einstellung in die Bauerneuerungsrücklage in Höhe von T€ 3.759 (Vorjahr: T€ 2.922).
Die Pensionsverpflichtungen (T€ 233; Vorjahr: T€ 249) entfallen auf einen ehemaligen Vorstand. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 4. Dieser abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB für die Ausschüttung gesperrt.
Die in den Vorjahren unter Beachtung der Stellungnahme „Rückstellung für Bauinstandhaltung von Wohngebäuden“ des Wohnungswirtschaftlichen Fachausschusses (WFA 1/1990) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) gebildeten Rückstellungen für Bauinstandhaltung (T€ 6.889) werden gemäß der Übergangsregelung (Art. 67 Abs. 3 EGHGB) fortgeführt und werden in zukünftigen Geschäftsjahren bestimmungsgemäß verbraucht.
Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
Für die zur Zinsabsicherung abgeschlossenen Zinsswaps für vollständig valutierte Darlehen wurde auf Basis der Marktdaten vom 31.12.2022 und unter Verwendung marktüblicher Bewertungsmethoden ein Barwert ermittelt. Die valutierten Darlehen weisen zum Stichtag einen Buchwert von T€ 2.400 (nominal T€ 4.000) bzw. T€ 3.092 (nominal T€ 4.216) auf.
Die bilanzielle Abbildung der Zinsabsicherung erfolgt im Rahmen einer Bewertungseinheit (§ 254 HGB). Für die variablen Darlehen in nominal gleicher Höhe wurden die Miet- und Pachtforderungen abgetreten.
Die Fristen der Verbindlichkeiten sowie die eingeräumten Sicherheiten stellen sich wie folgt dar:
GPR = Grundpfandrechte, BÜ = Bürgschaft
II.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die im Berichtsjahr durchgeführten Restnutzungsdauerverlängerungen aufgrund objektbezogener Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen führten zu einer Ergebnisverbesserung im Geschäftsjahr in Höhe von T€ 58 durch die Reduzierung der planmäßigen Abschreibung.
Im Rahmen des Neubauprojektes „Ladenzentrum Drispenstedt“ wurden die Restbuchwerte der zum Abriss vorgesehenen Objekte außerplanmäßig abgeschrieben (TEUR 777). Das Neubauprojekt „Am alten Wasserwerk“ kann aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht realisiert werden, so dass das Grundstück und die angefallenen Projektkosten in das Umlaufvermögen umgegliedert wurden. Bei Zugrundelegung eines bestehenden Kaufangebots führt dies zu einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von TEUR 2.013 und beeinflusst das Jahresergebnis wesentlich.
Die Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen (T€ 681) resultieren im Wesentlichen aus der Veräußerung von drei Doppelhaushälften und einem Erbbaugrundstück. Aus einem Rechtsstreit resultieren Schadenersatzleistungen in Höhe von T€ 93, denen zum Teil Aufwendungen aus früheren Jahren gegenüberstehen. Im Geschäftsjahr fielen außergewöhnliche Aufwendungen aus der Ablösung von Messgeräten in Höhe von T€ 14 an.
I.
Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus der Anlage des Anhangs ersichtlich.
Der Posten „Unfertige Leistungen“ enthält noch nicht abgerechnete Betriebskosten in Höhe von T€ 9.921 (Vorjahr: T€ 8.171). Es ist eine Wertberichtigung in Höhe von T€ 241 (Vorjahr: T€ 196) enthalten.
Die „Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten“ umfassen das Grundstück Am alten Wasserwerk, das nach Beendigung des Projektes zur Veräußerung vorgesehen ist. Die „Bauvorbereitungskosten“ enthalten angefallene Projektkosten, die ebenfalls im Rahmen des Grundstücksverkaufs veräußert werden.
Der Posten „sonstige Vermögensgegenstände“ enthalten im Wesentlichen noch auszuzahlende Investitionszuschüsse (T€ 2.511).
Die Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr stellen sich wie folgt dar:
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen die gbg Immobilien GmbH und gliedern sich wie folgt:
Das gezeichnete Kapital beträgt T€ 4.900 und ist in 49.000 Namensaktien von je € 100,00 eingeteilt. Alleinaktionärin ist die Stadt Hildesheim. In die gesetzliche Rücklage wurden aus dem Jahresüberschuss 2022 T€ 65 (Vorjahr: T€ 224) eingestellt. Lt. Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Oktober 2022 erfolgte aus dem Bilanzgewinn 2021 eine Einstellung in die Bauerneuerungsrücklage in Höhe von T€ 3.759 (Vorjahr: T€ 2.922).
Die Pensionsverpflichtungen (T€ 233; Vorjahr: T€ 249) entfallen auf einen ehemaligen Vorstand. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 4. Dieser abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB für die Ausschüttung gesperrt.
Die in den Vorjahren unter Beachtung der Stellungnahme „Rückstellung für Bauinstandhaltung von Wohngebäuden“ des Wohnungswirtschaftlichen Fachausschusses (WFA 1/1990) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) gebildeten Rückstellungen für Bauinstandhaltung (T€ 6.889) werden gemäß der Übergangsregelung (Art. 67 Abs. 3 EGHGB) fortgeführt und werden in zukünftigen Geschäftsjahren bestimmungsgemäß verbraucht.
Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
Für die zur Zinsabsicherung abgeschlossenen Zinsswaps für vollständig valutierte Darlehen wurde auf Basis der Marktdaten vom 31.12.2022 und unter Verwendung marktüblicher Bewertungsmethoden ein Barwert ermittelt. Die valutierten Darlehen weisen zum Stichtag einen Buchwert von T€ 2.400 (nominal T€ 4.000) bzw. T€ 3.092 (nominal T€ 4.216) auf.
Die bilanzielle Abbildung der Zinsabsicherung erfolgt im Rahmen einer Bewertungseinheit (§ 254 HGB). Für die variablen Darlehen in nominal gleicher Höhe wurden die Miet- und Pachtforderungen abgetreten.
Die Fristen der Verbindlichkeiten sowie die eingeräumten Sicherheiten stellen sich wie folgt dar:
GPR = Grundpfandrechte, BÜ = Bürgschaft
II.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die im Berichtsjahr durchgeführten Restnutzungsdauerverlängerungen aufgrund objektbezogener Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen führten zu einer Ergebnisverbesserung im Geschäftsjahr in Höhe von T€ 58 durch die Reduzierung der planmäßigen Abschreibung.
Im Rahmen des Neubauprojektes „Ladenzentrum Drispenstedt“ wurden die Restbuchwerte der zum Abriss vorgesehenen Objekte außerplanmäßig abgeschrieben (TEUR 777). Das Neubauprojekt „Am alten Wasserwerk“ kann aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht realisiert werden, so dass das Grundstück und die angefallenen Projektkosten in das Umlaufvermögen umgegliedert wurden. Bei Zugrundelegung eines bestehenden Kaufangebots führt dies zu einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von TEUR 2.013 und beeinflusst das Jahresergebnis wesentlich.
Die Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen (T€ 681) resultieren im Wesentlichen aus der Veräußerung von drei Doppelhaushälften und einem Erbbaugrundstück. Aus einem Rechtsstreit resultieren Schadenersatzleistungen in Höhe von T€ 93, denen zum Teil Aufwendungen aus früheren Jahren gegenüberstehen. Im Geschäftsjahr fielen außergewöhnliche Aufwendungen aus der Ablösung von Messgeräten in Höhe von T€ 14 an.
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