I.
Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus der Anlage des Anhangs ersichtlich.
Der Posten „Unfertige Leistungen“ enthält noch nicht abgerechnete Betriebskosten in Höhe von T€ 8.853 (Vorjahr: T€ 9.921). Es ist eine Wertberichtigung in Höhe von T€ 351 (Vorjahr: T€ 241) enthalten.
Die „Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten“ umfasste das Grundstück Am alten Wasserwerk, das nach Einstellung des Projektes planmäßig veräußert wurde. Die „Bauvorbereitungskosten“ enthielten angefallene Projektkosten, die ebenfalls im Rahmen des Grundstücksverkaufs veräußert wurden.
Der Posten „sonstige Vermögensgegenstände“ enthält im Wesentlichen noch auszuzahlende Investitionszuschüsse (T€ 2.511), die aufgrund ihres Charakters nicht abgezinst werden.
Die Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr stellen sich wie folgt dar:
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen die gbg Immobilien GmbH und gliedern sich wie folgt:
Das gezeichnete Kapital beträgt T€ 4.900 und ist in 49.000 Namensaktien von je € 100,00 eingeteilt. Alleinaktionärin ist die Stadt Hildesheim. In die gesetzliche Rücklage wurden aus dem Jahresüberschuss 2023 T€ 170 (Vorjahr: T€ 65) eingestellt. Lt. Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Oktober 2023 erfolgte aus dem Bilanzgewinn 2022 eine Einstellung in die Bauerneuerungsrücklage in Höhe von T€ 740 (Vorjahr: T€ 3.759).
Die Pensionsverpflichtungen (T€ 226; Vorjahr: T€ 233) entfallen auf einen ehemaligen Vorstand. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 1. Dieser abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB für die Ausschüttung gesperrt.
Die in den Vorjahren unter Beachtung der Stellungnahme „Rückstellung für Bauinstandhaltung von Wohngebäuden“ des Wohnungswirtschaftlichen Fachausschusses (WFA 1/1990) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) gebildeten Rückstellungen für Bauinstandhaltung (T€ 6.889) werden gemäß der Übergangsregelung (Art. 67 Abs. 3 EGHGB) fortgeführt und werden in zukünftigen Geschäftsjahren bestimmungsgemäß verbraucht.
Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
Im Rahmen des Neubauprojektes „Stadteilzentrum Drispenstedt“ wurde für einige Gewerbetreibende während der Baumaßnahme (2023 bis 2026) eine Containerlösung bereitgestellt. Die vereinbarten Einnahmen decken nicht die Aufwendungen, so dass eine Rückstellung für Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden war. Der aus der Rückstellung resultierende Zinsanteil von T€ 13 ist in der Position „sonstige Zinsen und ähnliche Erträge“ enthalten.
Für Rückerstattungsansprüche aus der CO2-Bepreisung wurde im Geschäftsjahr erstmalig eine Rückstellung von T€ 2 gebildet.
Für die zur Zinsabsicherung abgeschlossenen Zinsswaps für vollständig valutierte Darlehen wurde auf Basis der Marktdaten vom 31.12.2023 und unter Verwendung marktüblicher Bewertungsmethoden ein Barwert ermittelt. Die valutierten Darlehen weisen zum Stichtag einen Buchwert von T€ 2.076 (nominal T€ 4.000) bzw. T€ 2.888 (nominal T€ 4.216) auf.
Die bilanzielle Abbildung der Zinsabsicherung erfolgt im Rahmen einer Bewertungseinheit (§ 254 HGB). Für die variablen Darlehen in nominal gleicher Höhe wurden die Miet- und Pachtforderungen abgetreten.
Die Fristen der Verbindlichkeiten sowie die eingeräumten Sicherheiten stellen sich wie folgt dar:
GPR = Grundpfandrechte, BÜ = Bürgschaft
II.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die im Berichtsjahr durchgeführten Restnutzungsdauerverlängerungen aufgrund objektbezogener Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen führten zu einer Ergebnisverbesserung im Geschäftsjahr in Höhe von T€ 176 durch die Reduzierung der planmäßigen Abschreibung.
Im Rahmen des Neubauprojektes „Stadtteilzentrum Drispenstedt“ wurden die Abbruchkosten (T€ 211) für ein Gebäude als Aufwand erfasst und somit analog zu dem Restbuchwert unter Berücksichtigung der Stetigkeit der Bilanzierungsmethode behandelt.
Die Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen (T€ 65) resultieren im Wesentlichen aus der Veräußerung von einem Erbbaugrundstück. Im Geschäftsjahr fielen außergewöhnliche Aufwendungen aus der Ablösung von Messgeräten in Höhe von T€ 6 an.
I.
Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus der Anlage des Anhangs ersichtlich.
Der Posten „Unfertige Leistungen“ enthält noch nicht abgerechnete Betriebskosten in Höhe von T€ 8.853 (Vorjahr: T€ 9.921). Es ist eine Wertberichtigung in Höhe von T€ 351 (Vorjahr: T€ 241) enthalten.
Die „Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten“ umfasste das Grundstück Am alten Wasserwerk, das nach Einstellung des Projektes planmäßig veräußert wurde. Die „Bauvorbereitungskosten“ enthielten angefallene Projektkosten, die ebenfalls im Rahmen des Grundstücksverkaufs veräußert wurden.
Der Posten „sonstige Vermögensgegenstände“ enthält im Wesentlichen noch auszuzahlende Investitionszuschüsse (T€ 2.511), die aufgrund ihres Charakters nicht abgezinst werden.
Die Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr stellen sich wie folgt dar:
Im Rahmen des Neubauprojektes „Stadteilzentrum Drispenstedt“ wurde für einige Gewerbetreibende während der Baumaßnahme (2023 bis 2026) eine Containerlösung bereitgestellt. Die vereinbarten Einnahmen decken nicht die Aufwendungen, so dass eine Rückstellung für Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden war. Der aus der Rückstellung resultierende Zinsanteil von T€ 13 ist in der Position „sonstige Zinsen und ähnliche Erträge“ enthalten.
Für Rückerstattungsansprüche aus der CO2-Bepreisung wurde im Geschäftsjahr erstmalig eine Rückstellung von T€ 2 gebildet.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen die gbg Immobilien GmbH und gliedern sich wie folgt:
Das gezeichnete Kapital beträgt T€ 4.900 und ist in 49.000 Namensaktien von je € 100,00 eingeteilt. Alleinaktionärin ist die Stadt Hildesheim. In die gesetzliche Rücklage wurden aus dem Jahresüberschuss 2023 T€ 170 (Vorjahr: T€ 65) eingestellt. Lt. Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Oktober 2023 erfolgte aus dem Bilanzgewinn 2022 eine Einstellung in die Bauerneuerungsrücklage in Höhe von T€ 740 (Vorjahr: T€ 3.759).
Die Pensionsverpflichtungen (T€ 226; Vorjahr: T€ 233) entfallen auf einen ehemaligen Vorstand. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 1. Dieser abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB für die Ausschüttung gesperrt.
Die in den Vorjahren unter Beachtung der Stellungnahme „Rückstellung für Bauinstandhaltung von Wohngebäuden“ des Wohnungswirtschaftlichen Fachausschusses (WFA 1/1990) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) gebildeten Rückstellungen für Bauinstandhaltung (T€ 6.889) werden gemäß der Übergangsregelung (Art. 67 Abs. 3 EGHGB) fortgeführt und werden in zukünftigen Geschäftsjahren bestimmungsgemäß verbraucht.
Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
Für die zur Zinsabsicherung abgeschlossenen Zinsswaps für vollständig valutierte Darlehen wurde auf Basis der Marktdaten vom 31.12.2023 und unter Verwendung marktüblicher Bewertungsmethoden ein Barwert ermittelt. Die valutierten Darlehen weisen zum Stichtag einen Buchwert von T€ 2.076 (nominal T€ 4.000) bzw. T€ 2.888 (nominal T€ 4.216) auf.
Die bilanzielle Abbildung der Zinsabsicherung erfolgt im Rahmen einer Bewertungseinheit (§ 254 HGB). Für die variablen Darlehen in nominal gleicher Höhe wurden die Miet- und Pachtforderungen abgetreten.
Die Fristen der Verbindlichkeiten sowie die eingeräumten Sicherheiten stellen sich wie folgt dar:
GPR = Grundpfandrechte, BÜ = Bürgschaft
II.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die im Berichtsjahr durchgeführten Restnutzungsdauerverlängerungen aufgrund objektbezogener Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen führten zu einer Ergebnisverbesserung im Geschäftsjahr in Höhe von T€ 176 durch die Reduzierung der planmäßigen Abschreibung.
Im Rahmen des Neubauprojektes „Stadtteilzentrum Drispenstedt“ wurden die Abbruchkosten (T€ 211) für ein Gebäude als Aufwand erfasst und somit analog zu dem Restbuchwert unter Berücksichtigung der Stetigkeit der Bilanzierungsmethode behandelt.
Die Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen (T€ 65) resultieren im Wesentlichen aus der Veräußerung von einem Erbbaugrundstück. Im Geschäftsjahr fielen außergewöhnliche Aufwendungen aus der Ablösung von Messgeräten in Höhe von T€ 6 an.
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