
I.
Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus der Anlage des Anhangs ersichtlich.
Der Posten „Unfertige Leistungen“ enthält noch nicht abgerechnete Betriebskosten in Höhe von T€ 9.102 (Vorjahr: T€ 9.243). Es ist eine Wertberichtigung in Höhe von T€ 402 (Vorjahr: T€ 391) enthalten.
Der Posten „sonstige Vermögensgegenstände“ enthält im Wesentlichen noch auszuzahlende Investitionszuschüsse/Tilgungsnachlässe (T€ 2.866), die aufgrund ihres Charakters nicht abgezinst werden.
Die Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr stellen sich wie folgt dar:

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen die gbg Immobilien GmbH und gliedern sich wie folgt:

Das gezeichnete Kapital beträgt T€ 4.900 und ist in 49.000 Namensaktien von je € 100,00 eingeteilt. Alleinaktionärin ist die Stadt Hildesheim. In die gesetzliche Rücklage wurden aus dem Jahresüberschuss 2025 T€ 101 (Vorjahr: T€ 125) eingestellt. Lt. Beschluss der Hauptversammlung vom 17. November 2025 erfolgte aus dem Bilanzgewinn 2024 eine Einstellung in die Bauerneuerungsrücklage in Höhe von T€ 1.875 (Vorjahr: T€ 2.744).
Die Pensionsverpflichtungen (T€ 220; Vorjahr: T€ 210) entfallen auf einen ehemaligen Vorstand. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag (T€ - 1).
Die in den Vorjahren unter Beachtung der Stellungnahme „Rückstellung für Bauinstandhaltung von Wohngebäuden“ des Wohnungswirtschaftlichen Fachausschusses (WFA 1/1990) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) gebildeten Rückstellungen für Bauinstandhaltung wurden im Geschäftsjahr um T€ 1.250 gemindert, da der Grund für die Rückstellungen aufgrund vorgenommener Maßnahmen entfallen ist. Die verbleibenden Rückstellungen werden gemäß der Übergangsregelung (Art. 67
Abs. 3 EGHGB) fortgeführt und in zukünftigen Geschäftsjahren bestimmungsgemäß verbraucht.
Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:

Im Rahmen des Neubauprojektes „Stadteilzentrum Drispenstedt“ wurde für einige Gewerbetreibende während der Baumaßnahme (2023 bis 2026) eine Containerlösung bereitgestellt. Die vereinbarten Einnahmen decken nicht die Aufwendungen, so dass eine Rückstellung für Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden war. Der aus der Rückstellung resultierende Zinsanteil von T€ 4 ist in der Position „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ enthalten.
Für Rückerstattungsansprüche aus der CO2-Bepreisung wurde für das Geschäftsjahr eine Rückstellung von T€ 8 gebildet. Der aus der Rückstellung resultierende Zinsanteil von kleiner T€ 1 ist in der Position „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ enthalten.
Die Fristen der Verbindlichkeiten sowie die eingeräumten Sicherheiten stellen sich wie folgt dar:

GPR = Grundpfandrechte, M = Abtretung von Miet- und Pachtzinsforderungen, BÜ = Bürgschaft
Für die zur Zinsabsicherung abgeschlossenen Zinsswaps für vollständig valutierte Darlehen wurde auf Basis der Marktdaten vom 31.12.2025 und unter Verwendung marktüblicher Bewertungsmethoden ein Barwert ermittelt. Die valutierten Darlehen weisen zum Stichtag einen Buchwert von T€ 1.644 (nominal T€ 4.000) bzw. T€ 2.480 (nominal T€ 4.216) auf.

Die bilanzielle Abbildung der Zinsabsicherung erfolgt im Rahmen einer Bewertungseinheit (§ 254 HGB). Für die variablen Darlehen in nominal gleicher Höhe wurden die Miet- und Pachtforderungen abgetreten.
II.
Gewinn- und Verlustrechnung
Das Jahresergebnis wurde wesentlich durch die außerplanmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen (T€ 225; Vorjahr: T€ 1.827)und von der Auflösung der Rückstellung für Bauinstandhaltung (T€ 1.250; Vorjahr:
T€ 1.000) beeinflusst.
Die im Berichtsjahr durchgeführten Restnutzungsdauerverlängerungen aufgrund objektbezogener Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen führten zu einer Ergebnisverbesserung im Geschäftsjahr in Höhe von T€ 119 durch die Reduzierung der planmäßigen Abschreibung. Die Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen (T€ 91) resultiert aus der Veräußerung eines Einfamilienhauses.
I.
Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus der Anlage des Anhangs ersichtlich.
Der Posten „Unfertige Leistungen“ enthält noch nicht abgerechnete Betriebskosten in Höhe von T€ 9.102 (Vorjahr: T€ 9.243). Es ist eine Wertberichtigung in Höhe von T€ 402 (Vorjahr: T€ 391) enthalten.
Der Posten „sonstige Vermögensgegenstände“ enthält im Wesentlichen noch auszuzahlende Investitionszuschüsse/Tilgungsnachlässe (T€ 2.866), die aufgrund ihres Charakters nicht abgezinst werden.
Die Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr stellen sich wie folgt dar:

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen die gbg Immobilien GmbH und gliedern sich wie folgt:

Das gezeichnete Kapital beträgt T€ 4.900 und ist in 49.000 Namensaktien von je € 100,00 eingeteilt. Alleinaktionärin ist die Stadt Hildesheim. In die gesetzliche Rücklage wurden aus dem Jahresüberschuss 2025 T€ 101 (Vorjahr: T€ 125) eingestellt. Lt. Beschluss der Hauptversammlung vom 17. November 2025 erfolgte aus dem Bilanzgewinn 2024 eine Einstellung in die Bauerneuerungsrücklage in Höhe von T€ 1.875 (Vorjahr: T€ 2.744).
Die Pensionsverpflichtungen (T€ 220; Vorjahr: T€ 210) entfallen auf einen ehemaligen Vorstand. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag (T€ - 1).
Die in den Vorjahren unter Beachtung der Stellungnahme „Rückstellung für Bauinstandhaltung von Wohngebäuden“ des Wohnungswirtschaftlichen Fachausschusses (WFA 1/1990) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) gebildeten Rückstellungen für Bauinstandhaltung wurden im Geschäftsjahr um T€ 1.250 gemindert, da der Grund für die Rückstellungen aufgrund vorgenommener Maßnahmen entfallen ist. Die verbleibenden Rückstellungen werden gemäß der Übergangsregelung (Art. 67
Abs. 3 EGHGB) fortgeführt und in zukünftigen Geschäftsjahren bestimmungsgemäß verbraucht.
Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:

Im Rahmen des Neubauprojektes „Stadteilzentrum Drispenstedt“ wurde für einige Gewerbetreibende während der Baumaßnahme (2023 bis 2026) eine Containerlösung bereitgestellt. Die vereinbarten Einnahmen decken nicht die Aufwendungen, so dass eine Rückstellung für Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden war. Der aus der Rückstellung resultierende Zinsanteil von T€ 4 ist in der Position „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ enthalten.
Für Rückerstattungsansprüche aus der CO2-Bepreisung wurde für das Geschäftsjahr eine Rückstellung von T€ 8 gebildet. Der aus der Rückstellung resultierende Zinsanteil von kleiner T€ 1 ist in der Position „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ enthalten.
Die Fristen der Verbindlichkeiten sowie die eingeräumten Sicherheiten stellen sich wie folgt dar:

GPR = Grundpfandrechte, M = Abtretung von Miet- und Pachtzinsforderungen, BÜ = Bürgschaft
Für die zur Zinsabsicherung abgeschlossenen Zinsswaps für vollständig valutierte Darlehen wurde auf Basis der Marktdaten vom 31.12.2025 und unter Verwendung marktüblicher Bewertungsmethoden ein Barwert ermittelt. Die valutierten Darlehen weisen zum Stichtag einen Buchwert von T€ 1.644 (nominal T€ 4.000) bzw. T€ 2.480 (nominal T€ 4.216) auf.

Die bilanzielle Abbildung der Zinsabsicherung erfolgt im Rahmen einer Bewertungseinheit (§ 254 HGB). Für die variablen Darlehen in nominal gleicher Höhe wurden die Miet- und Pachtforderungen abgetreten.
II.
Gewinn- und Verlustrechnung
Das Jahresergebnis wurde wesentlich durch die außerplanmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen (T€ 225; Vorjahr: T€ 1.827)und von der Auflösung der Rückstellung für Bauinstandhaltung (T€ 1.250; Vorjahr:
T€ 1.000) beeinflusst.
Die im Berichtsjahr durchgeführten Restnutzungsdauerverlängerungen aufgrund objektbezogener Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen führten zu einer Ergebnisverbesserung im Geschäftsjahr in Höhe von T€ 119 durch die Reduzierung der planmäßigen Abschreibung. Die Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen (T€ 91) resultiert aus der Veräußerung eines Einfamilienhauses.
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