I.
Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus der Anlage des Anhangs ersichtlich.
Die im Rahmen des Ertragswertverfahrens in Anlehnung ImmoWertV durchgeführte Neubewertung des Objekts Pippelsburg 7-9 ergab einen beizulegenden Zeitwert unterhalb des Buchwerts. Infolgedessen wurde eine außerplanmäßige Wertberichtigung in Höhe von T€ 1.044 vorgenommen.
Nach Abschluss der Neubauaktivitäten auf dem Grundstück Pippelsburg sowie unter Berücksichtigung der Rückübertragung der angrenzenden Freiflächen an die Stadt Hildesheim wurde der Wert des Grund und Bodens auf Grundlage des aktuellen Bodenrichtwerts ermittelt. Da der ermittelte Wert über dem bisherigen Buchwert lag, wurden entsprechende Wertberichtigungen auf die Grundstücke Pippelsburg 7-9 (T€ 257) und Pippelsburg 6-16 (T€ 526) vorgenommen.
Der Posten „Unfertige Leistungen“ enthält noch nicht abgerechnete Betriebskosten in Höhe von T€ 9.243 (Vorjahr: T€ 8.853). Es ist eine Wertberichtigung in Höhe von T€ 391 (Vorjahr: T€ 351) enthalten.
Der Posten „sonstige Vermögensgegenstände“ enthält im Wesentlichen noch auszuzahlende Investitionszuschüsse/Tilgungsnachlässe (T€ 2.841), die aufgrund ihres Charakters nicht abgezinst werden.
Die Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr stellen sich wie folgt dar:
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen die gbg Immobilien GmbH und gliedern sich wie folgt:
Das gezeichnete Kapital beträgt T€ 4.900 und ist in 49.000 Namensaktien von je € 100,00 eingeteilt. Alleinaktionärin ist die Stadt Hildesheim. In die gesetzliche Rücklage wurden aus dem Jahresüberschuss 2024 T€ 125 (Vorjahr: T€ 170) eingestellt. Lt. Beschluss der Hauptversammlung vom 24. September 2024 erfolgte aus dem Bilanzgewinn 2023 eine Einstellung in die Bauerneuerungsrücklage in Höhe von T€ 2.722 (Vorjahr: T€ 740).
Die Pensionsverpflichtungen (T€ 210; Vorjahr: T€ 226) entfallen auf einen ehemaligen Vorstand. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre kein Unterschiedsbetrag.
Die in den Vorjahren unter Beachtung der Stellungnahme „Rückstellung für Bauinstandhaltung von Wohngebäuden“ des Wohnungswirtschaftlichen Fachausschusses (WFA 1/1990) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) gebildeten Rückstellungen für Bauinstandhaltung wurden im Geschäftsjahr um T€ 1.000 gemindert, da nach Beendigung der Modernisierungs- und Neubauaktivitäten im Stadtteil Moritzberg für einen wesentlichen Gebäudebestand der Grund der Rückstellung entfallen ist. Die verbleibenden Rückstellungen werden gemäß der Übergangsregelung (Art. 67 Abs. 3 EGHGB) fortgeführt und in zukünftigen Geschäftsjahren bestimmungsgemäß verbraucht.
Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
Im Rahmen des Neubauprojektes „Stadteilzentrum Drispenstedt“ wurde für einige Gewerbetreibende während der Baumaßnahme (2023 bis 2026) eine Containerlösung bereitgestellt. Die vereinbarten Einnahmen decken nicht die Aufwendungen, so dass eine Rückstellung für Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden war. Der aus der Rückstellung resultierende Zinsanteil von T€ 8 ist in der Position „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ enthalten.
Für Rückerstattungsansprüche aus der CO2-Bepreisung wurde für das Geschäftsjahr eine Rückstellung von T€ 7 gebildet. Der aus der Rückstellung resultierende Zinsanteil von kleiner T€ 1 ist in der Position „sonstige Zinsen und ähnliche Erträge“ enthalten.
Für die zur Zinsabsicherung abgeschlossenen Zinsswaps für vollständig valutierte Darlehen wurde auf Basis der Marktdaten vom 31.12.2024 und unter Verwendung marktüblicher Bewertungsmethoden ein Barwert ermittelt. Die valutierten Darlehen weisen zum Stichtag einen Buchwert von T€ 1.914 (nominal T€ 4.000) bzw. T€ 2.735 (nominal T€ 4.216) auf.
Die bilanzielle Abbildung der Zinsabsicherung erfolgt im Rahmen einer Bewertungseinheit (§ 254 HGB). Für die variablen Darlehen in nominal gleicher Höhe wurden die Miet- und Pachtforderungen abgetreten.
Die Fristen der Verbindlichkeiten sowie die eingeräumten Sicherheiten stellen sich wie folgt dar:
GPR = Grundpfandrechte, M = Abtretung von Miet- und Pachtzinsforderungen, BÜ = Bürgschaftt
II.
Gewinn- und Verlustrechnung
Das Jahresergebnis wurde wesentlich durch die außerplanmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen (T€ 1.827) und von der Auflösung der Rückstellung für Bauinstandhaltung (T€ 1.000) beeinflusst.
Die im Berichtsjahr durchgeführten Restnutzungsdauerverlängerungen aufgrund objektbezogener Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen führten zu einer Ergebnisverbesserung im Geschäftsjahr in Höhe von T€ 407 durch die Reduzierung der planmäßigen Abschreibung. Die Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen (T€ 642) resultieren im Wesentlichen aus der Veräußerung eines Einfamilienhauses und dem Gewerbegrundstück Lohdestr. 4.
I.
Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus der Anlage des Anhangs ersichtlich.
Die im Rahmen des Ertragswertverfahrens in Anlehnung ImmoWertV durchgeführte Neubewertung des Objekts Pippelsburg 7-9 ergab einen beizulegenden Zeitwert unterhalb des Buchwerts. Infolgedessen wurde eine außerplanmäßige Wertberichtigung in Höhe von T€ 1.044 vorgenommen.
Nach Abschluss der Neubauaktivitäten auf dem Grundstück Pippelsburg sowie unter Berücksichtigung der Rückübertragung der angrenzenden Freiflächen an die Stadt Hildesheim wurde der Wert des Grund und Bodens auf Grundlage des aktuellen Bodenrichtwerts ermittelt. Da der ermittelte Wert über dem bisherigen Buchwert lag, wurden entsprechende Wertberichtigungen auf die Grundstücke Pippelsburg 7-9 (T€ 257) und Pippelsburg 6-16 (T€ 526) vorgenommen.
Der Posten „Unfertige Leistungen“ enthält noch nicht abgerechnete Betriebskosten in Höhe von T€ 9.243 (Vorjahr: T€ 8.853). Es ist eine Wertberichtigung in Höhe von T€ 391 (Vorjahr: T€ 351) enthalten.
Der Posten „sonstige Vermögensgegenstände“ enthält im Wesentlichen noch auszuzahlende Investitionszuschüsse/Tilgungsnachlässe (T€ 2.841), die aufgrund ihres Charakters nicht abgezinst werden.
Die Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr stellen sich wie folgt dar:
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen die gbg Immobilien GmbH und gliedern sich wie folgt:
Das gezeichnete Kapital beträgt T€ 4.900 und ist in 49.000 Namensaktien von je € 100,00 eingeteilt. Alleinaktionärin ist die Stadt Hildesheim. In die gesetzliche Rücklage wurden aus dem Jahresüberschuss 2024 T€ 125 (Vorjahr: T€ 170) eingestellt. Lt. Beschluss der Hauptversammlung vom 24. September 2024 erfolgte aus dem Bilanzgewinn 2023 eine Einstellung in die Bauerneuerungsrücklage in Höhe von T€ 2.722 (Vorjahr: T€ 740).
Die Pensionsverpflichtungen (T€ 210; Vorjahr: T€ 226) entfallen auf einen ehemaligen Vorstand. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre kein Unterschiedsbetrag.
Die in den Vorjahren unter Beachtung der Stellungnahme „Rückstellung für Bauinstandhaltung von Wohngebäuden“ des Wohnungswirtschaftlichen Fachausschusses (WFA 1/1990) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) gebildeten Rückstellungen für Bauinstandhaltung wurden im Geschäftsjahr um T€ 1.000 gemindert, da nach Beendigung der Modernisierungs- und Neubauaktivitäten im Stadtteil Moritzberg für einen wesentlichen Gebäudebestand der Grund der Rückstellung entfallen ist. Die verbleibenden Rückstellungen werden gemäß der Übergangsregelung (Art. 67 Abs. 3 EGHGB) fortgeführt und in zukünftigen Geschäftsjahren bestimmungsgemäß verbraucht.
Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
Im Rahmen des Neubauprojektes „Stadteilzentrum Drispenstedt“ wurde für einige Gewerbetreibende während der Baumaßnahme (2023 bis 2026) eine Containerlösung bereitgestellt. Die vereinbarten Einnahmen decken nicht die Aufwendungen, so dass eine Rückstellung für Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden war. Der aus der Rückstellung resultierende Zinsanteil von T€ 8 ist in der Position „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ enthalten.
Für Rückerstattungsansprüche aus der CO2-Bepreisung wurde für das Geschäftsjahr eine Rückstellung von T€ 7 gebildet. Der aus der Rückstellung resultierende Zinsanteil von kleiner T€ 1 ist in der Position „sonstige Zinsen und ähnliche Erträge“ enthalten.
Für die zur Zinsabsicherung abgeschlossenen Zinsswaps für vollständig valutierte Darlehen wurde auf Basis der Marktdaten vom 31.12.2024 und unter Verwendung marktüblicher Bewertungsmethoden ein Barwert ermittelt. Die valutierten Darlehen weisen zum Stichtag einen Buchwert von T€ 1.914 (nominal T€ 4.000) bzw. T€ 2.735 (nominal T€ 4.216) auf.
Die bilanzielle Abbildung der Zinsabsicherung erfolgt im Rahmen einer Bewertungseinheit (§ 254 HGB). Für die variablen Darlehen in nominal gleicher Höhe wurden die Miet- und Pachtforderungen abgetreten.
Die Fristen der Verbindlichkeiten sowie die eingeräumten Sicherheiten stellen sich wie folgt dar:
GPR = Grundpfandrechte, M = Abtretung von Miet- und Pachtzinsforderungen, BÜ = Bürgschaftt
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